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Juristische Kurzfassung der Staatsangehörigkeit in der deutschen Geschichte 1871 - heute
Die Monarchie des Deutschen Kaiserreiches (1871–1918), die pluralistische, semipräsidentielle Demokratie der Weimarer Republik (1919–1933) und die totalitäre Diktatur der Faschisten(ab 1933 bis heute)
staatenlos.info - deutsche Staatsangehörigkeit 1934 - staatenlos vogelfrei Europäische Union
Die Verfassung des Deutschen Reiches wurde am 16.04. 1871 als Gesetz erlassen. Erlaß Bundesstaatsangehörigkeitsgesetz (BuStAG) vom 01.06.1870: Heimat- Staatsangehörigkeit im Deutschen Heimatreich 1884-1888 erfolgt der Erwerb von Kolonien durch Deutschland (Dienstpersonal mit Reichsangehörigkeit) Erlaß Reichs- ODER Staatsangehörigkeitsgesetz: RoStAG vom 22. 07. 1913: |
Außengrenze des Deutschen Heimatreiches = Deutschlands von 1871 bis 1918
(rot umrandet )
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- 1918 Militärischer Pusch/ inszenierte Revolution: Der Deutsche Kaiser wird zur Abdankung gezwungen und muß nach die Niederlande fliehen. 1918 – 1919 erfolgt ein Waffenstillstand mit folgender Hungerblockade gegen Deutschland. 1919 wird Weimarer Reichsverfassung (WRV) als erste parlamentarische Verfassung verabschiedet. 1919 erfolgt darauf das Versailler Friedensdiktat durch die sich selbst ernannten Siegermächten der Entente. (Alliierte) Die Heimat- Staatsangehörigkeit im Deutschen Heimatreich - RoStAG bleibt unverändert. Kolonieangehörigkeit als unmittelbare Reichsangehörigkeit ODER Heimatangehörigkeit mit mittelbarer Reichsangehörigkeit. |
Außengrenze des Deutschen Reiches = Deutschlands von 1919 – 1933
(Inland - rot umrandet)
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Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerrecht.pdf
1920 – 1933: Ideologien werden über die Banken bezahlte Opposition inszeniert.
1932: der staatlose Adolf Hitler erhält durch Urkundenbetrug die Staatsangehörigkeit von Braunschweig.
1933: inszenierter Reichstagsbrand – Machtergreifung von Adolf Hitler mit Ermächtigungsgesetz .
Einführung der Nazi – Gleichschaltung, Gleichschaltung der Länder und Schaffung von Großbezirken/ Gauen, sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit und deutsch-sein.
05.02.1934 erfolgt die gesetzliche Zwangsverordnung über die unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit als Kolonieangehörigkeit durch Adolf Hitler und seiner Reichsregierung.
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RoStAG) von 1913 wird abgelöst: Die Heimat- Staatsangehörigkeit im Deutschen Heimatreich wird durch die unmittelbare deutsche Kolonieangehörigkeit abgelöst. (R= StAG)
1934 Einführung Neues Staatsrecht/ Staatsgrundgesetz von Adolf Hitler als höchste Rechtsnorm für die Organisation, Verwaltung und die Rechtspflege für die Kolonie Deutschland.
1934: Neues Staatsrecht als Staatsgrundgesetz für die Kolonie des 3. Reiches überlagert nun die nicht aufgelöste, rechtsgültige Weimarer Reichsverfassung von 1919.
Das Zentrum von Europa - Deutschland wird 1934 selbst zur Kolonie:
Kolonieangehörigkeit als unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit = Entmachtung der Menschen als Personal der Kolonie *DEUTSCH* 1934
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Die Befreiung vom Faschismus & Nazismus ist 1945 NICHT erfolgt:
Die Verordnung vom 05.02.1934 über die deutsche Staatsangehörigkeit (R=StAG) ist mit der militärischen Kapitulation des 3. Reiches nicht ersatzlos untergegangen.
1945 erfolgen keine Friedensverträge mit den kriegsbeteiligten Nationen.
- Verweis HLKO Artikel 24: „Kriegslisten... sind erlaubt.“
Die deutsche Staatangehörigkeit mit der Glaubhaftmachung *DEUTSCH* von Adolf Hitler wird 1945 im verbliebenden deutschen Staatsgebiet NICHT beseitigt.
Verweis RGBL 05.2.1934, Neues Staatsrecht 1934, Seite 54, Amtsblatt für Schleswig Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1
Neues Staatsrecht als Staatsgrundgesetz für die Kolonie des 3. Reiches bleibt in Anwendung.
Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949:
Das Bonner Militär Grundgesetz (GG) überlagert die rechtsgültige Weimarer Verfassung (WRV) von 1919.
Der Artikel 116 GG legt die deutschen Nazi- Staatsangehörigkeit fest.
Art 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben
Der Artikel 139 GG Fortgelten der Entnazifzierungsvorschriften als alliierter Vorbehalt bzgl. Weiterführung der Nazikolonie (SHAEF, SMAD)
Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)
Artikel 139
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
Der Artikel 116 GG verstößt gegen Artikel 139 GG..
- Auflösungsartikel 146 GG - Verfassungsauftrag und Geltungsdauer des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)
Artikel 146
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
1949 erfolgt die Gründung Deutsche Demokratische Republik:
- Neues Staatsrecht als Staatsgrundgesetz für die Kolonie des 3. Reiches bleibt auch in der DDR in Anwendung.
Auch die Kolonie-Verfassung der DDR überlagert in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) die Weimarer Verfassung von 1919.
Die Präambel der DDR – Verfassung legt die deutsche Nazi- Staatsangehörigkeit von Adolf Hitler fest.
„Verfassung der DDR vom 6. April 1968 (GBl. I. S. 199)
Präambel
Von dem Willen erfüllt, die Freiheit und die Rechte des Menschen zu verbürgen, das Gemeinschafts- und Wirtschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu gestalten, dem gesellschaftlichen Fortschritt zu dienen, die Freundschaft mit allen Völkern zu fördern und den Frieden zu sichern, hat sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben.
A. Grundlagen der Staatsgewalt
Art. 1. Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf.
Die Republik entscheidet alle Angelegenheiten, die für den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlich sind; alle übrigen Angelegenheiten werden von den Ländern selbständig entschieden.
Die Entscheidungen der Republik werden grundsätzlich von den Ländern ausgeführt.
Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.
Art. 2. Die Farben der Deutschen Demokratischen Republik sind Schwarz-Rot-Gold. Die Hauptstadt der Republik ist Berlin….“ (Auszug)
Beide nicht souveräne deutsche Teilstaaten führen im Zentrum von Europa die faschistische Gleichschaltungskolonie *Deutsch* von 1934 weiter.
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1990 erfolgt ein Zusammenschluß der Nazi- Kolonie Bundesrepublik Deutschland mit der Nazi- Kolonie Deutsche Demokratische Republik: (Verweis Einigungsvertrag zwischen den beiden Teilkolonien) 1990 werden wiederum keine Friedensverträge mit den kriegsbeteiligten Nationen geschlossen. Verweis Haager Landkriegsordnung - HLKO Artikel 24: „Kriegslisten... sind erlaubt.“ Die deutsche Staatangehörigkeit mit der Glaubhaftmachung *DEUTSCH* von Adolf Hitler bleibt weiter in Anwendung. Neues Staatsrecht als Staatsgrundgesetz von 1934 für die Kolonie des 3. Reiches bleibt weiter in Anwendung und wird schleichend auf die Europäische Union ausgedehnt. Das ab 1990 für die vereinigten Teile Deutschlands übernommene Bonner Militär Grundgesetz (GG) überlagert weiter die rechtsgültige Der Artikel 16 GG verbietet Staatlosigkeit Der Artikel 139 GG: Fortgelten der Entnazifzierungsvorschriften als alliierter Vorbehalt bzgl. Weiterführung der Nazi- Kolonie (SHAEF,/ SMAD) Der Artikel 116 GG und Artikel 16 GG verstoßen gegen Artikel 139 GG. Der Auflösungsartikel 146 GG als Verfassungsauftrag und Geltungsdauer des Grundgesetzes. Die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland hat sich am 08.12.2010 erneut geändert. Bedeutungen: Sinnverwandte Wörter: Artikel 16 „(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“ |
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