1933: inszenierter Reichstagsbrand – Machtergreifung von Adolf Hitler mit Ermächtigungsgesetz.
Einführung der Nazi – Gleichschaltung, Gleichschaltung der Länder mit Schaffung von Großbezirken/ Gauen, sprachliche Einführung der *deutschen Staatsangehörigkeit* und *deutsch*- sein.
Am 05.02.1934 erfolgt die gesetzliche Zwangsverordnung über die unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit als Kolonieangehörigkeit durch Adolf Hitler und seiner Reichsregierung. (StAG)
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RoStAG) von 1913 wird vom StAG 1934 abgelöst.
Die Heimat- Staatsangehörigkeit im Deutschen Heimatreich wird durch die unmittelbare deutsche Kolonieangehörigkeit ersetzt. (R=StAG)
1934 Einführung Staatsgrundgesetz *Neues Staatsrecht* von Adolf Hitler als höchste Rechtsnorm für die Organisation, Verwaltung und die Rechtspflege für die neue Nazi- Kolonie Deutschland.
Das nationalsozialistische Staatsgrundgesetz *Neues Staatsrecht* für die Kolonie des 3. Reiches überlagert fortan die nicht aufgelöste, rechtsgültige Weimarer Reichsverfassung von 1919.
Das Zentrum von Europa - Deutschland wird damit ab 1934 selbst zur Kolonie:
Kolonieangehörigkeit als unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit = Entmachtung der Menschen als Kolonie- Personal mit der Glaubhaftmachung *deutsch* 1934.
Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung trat die unmittelbare Reichsangehörigkeit aus den Kolonien am 5. Februar 1934 an die Stelle der bis dahin verwendeten Länderzugehörigkeit und wurde als *Deutsche Staatsangehörigkeit* bezeichnet:
Alle in den bereits 1933 gleichgeschalteten Ländern des damaligen Deutschland lebende Bürger erhalten diese deutsche Kolonieangehörigkeit von Adolf Hitler zwangsverordnet.
Damit sind die Deutschen automatisch unmittelbare Reichsangehörige aus den Kolonien/ Schutzgebieten wie z. B. Deutsch Südwestafrika, Deutsch Ostafrika usw. (Reichsangehörigkeit = Staatsangehörigkeit)
„(2) Deutsche Staatsangehörigkeit – Reichsangehörigkeit. Beide Benennungen finden sich im Absatz 2 des § 1 vor und bezeichnen ein und dasselbe. (…) Die beiden Ausdrücke „deutsche Staatsangehörigkeit“ und „Reichsangehörigkeit“ stehen voll nebeneinander. (…)“
– „Neues Staatsrecht“ (1935), II. Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 S. 7
Die Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919 wird 1934 vom Staatsgrundgesetz des 3. Reiches *Neues Staatsrecht* überlagert und nicht mehr angewendet. Deutschland wird fortan von der Nazikolonie Adolf Hitlers *deutsch* überlagert.
Mit diesem genialen Schachzug hat Adolf Hitler mit seinen Gesetzgeber die Entrechtung und Entmachtung aller Deutschen als Kolonie- Personal durchgeführt.
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