Es wird ein zur Täuschung ein Verwirrspiel getätigt. Ständig wird die nicht angewendete kaiserliche RuStaG von 1913 zitiert, aber das STAG von 1934 angewendet!
Bereinigung im Staatsangehörigkeitsgesetz (STAG 1934) -die unmittelbare Reichsangehörigkeit (= unmittelbare deutschen Staatsangehörigkeit) aus der Kolonien wird ERSATZLOS beseitigt.
Mit diesem kriminellen Akt fällt die deutsche Staatsangehörigkeit ersatzlos weg.
Das Gesetz zur Reform des STAG wird beschlossen, aber noch nicht zur Anwendung gebracht.
Quellverweise:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010
Am 8. Dezember 2010 erfolgte das dritte Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, welches die unmittelbare Reichsangehörigkeit ersatzlos strich: „Die Bedeutung der Begriffe »Reichs- und Staatsangehörigkeit« im Sinne dieses G. hat sich geändert. An die Stelle der »Reichsangehörigkeit« ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-1, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die »Reichsangehörigkeit« vermittelnde »Staatsangehörigkeit« in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden.
§ 1: Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
§ 2: Deutscher ist, wer die … unmittelbare Rang. besitzt. (weggefallen)“ – Bundesgesetzblatt III, 102-1 vom 8. Dezember 2010
Das Gesetz zur Reform des STAG wird fortan angewendet:
Alle Deutschen und eingebürgerten Migranten sind seitdem STAATENLOS - VOGELFREI = ROMA und SINTI- STATUS = keine Rechte und kein Eigentum mehr besitzend- können überall ungestraft verfolgt und getötet werden.
Quellverweis:
Heute 174
Gestern 934
Woche 4488
Monat 4488
Insgesamt 1761918
Aktuell sind 177 Gäste und keine Mitglieder online
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Einzelheiten… |