Das Dienstgericht
Ist die betreffende (Amts)Person überhaupt noch legitimiert?
Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und andere Erfüllungsgehilfen sind Organe der Rechtspflege.
Sie sind Deutsche im Sinne des Art. 116 GG und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit von 1934 (NaZi Zwangsangehörigkeit) bzw. sind durch den geheimen Staatsstreich vom 8.12.2010 Staatenlos.
Für die Ausschließung und Ablehnung dieser NaZi- Staatsangehörigkeit bzw. Staatenlosigkeit mit der NaZi- StA- Blende *deutsche Staatsangehörigkeit* mit der Glaubhaftachung *DEUTSCH* 1934 entscheidet das Dienstgericht.
Die geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden.
Musterschreiben - Dienstgericht
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