Annexion der DDR? – Fakten & Details:
Es findet 1990 keine völkerrechtlich vorgesehene Wiedervereinigung Deutschlands statt.
Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (– alte Fassung) wurde lt. Einigungsvertrag am 23. 09. 1990 aufgehoben. Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23 GG zum 03. Oktober 1990 beitreten.
Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden. Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz nicht möglich.
Der Artikel 23 GG wurde am 23. September 1990 aufgehoben, am 29. September 1990 rechtswirksam und am 16. Oktober 1990 im Bundesanzeiger öffentlich verkündet. Der Einigungsvertrag der am 31.08.1990 durch Schäuble und Krause unterschrieben wurde, aber erst am 03.10.1990 rechtswirksam. Da der Artikel 23 GG am 22.08.1990 ersatzlos weggefallen ist, konnte die DDR am 03.10.1990 völkerrechtlich NICHT dem Geltungsbereich der BRD beitreten.
Beweis: BGBL II, Seite 885/890, vom 23. September 1990.
Es erfolgt 1990 lediglich ein Zusammenschluß beider deutschen Teilkolonien zum vereinigten Wirtschaftsgebiet unter westalliierter Kontrolle gemäß Artikel 127 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland.
Die alte BRD I fusionierte am 3. Oktober 1990 mit der DDR zur BRD II -
Beweis: Einigungsvertrag vom 31. August 1990
Der einfache juristischen Winkelzug: Die alte BRD trat einfach der DDR bei. Beide fusionierten zur BRD II mit der Wortmarke Deutschland/ Germany
Es wurde also einfach eine neue BRD gegründet - mit einen umfassend geänderten Grundgesetz – Basic Law II
Beweis: Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der originalen Fassung von 1949
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Um diesen Trick zu vertuschen hat der BRD- Gesetzgeber den Artikel 23 des GG für die BRD am 25.12.1992 verspätet wiedereingeführt.
Hierbei hat der Bundesgesetzgeber allerdings *versäumt* den Geltungsbereich des GG neu zu definieren.
Das Versäumnis ist in Wahrheit kein Versäumnis, weil der Vorgang mit der Privatisierung der BRD und der Unterwerfung unter das internationale See- und Handelsrecht zusammenhängt. Deutschland.
Die neue BRD II wurde ab 1990 vollständig privatisiert und alle reststaatlichen Elemente beseitigt!
Bis zum heutigen Tag existiert daher kein Geltungsbereich im Grundgesetz für die BRD. Stattdessen behandelt der Artikel 23 lediglich Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern sowie Europaangelegenheiten.
Beweis: Artikel 23 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland:
Grundgesetz
II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37)
Artikel 23
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
Art 4 Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes[2] Artikel 23 wird aufgehoben. Artikel 9 Fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik(1) Das im Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags geltende Recht der Deutschen Demokratischen Republik, das nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Landesrecht ist, bleibt in Kraft, soweit es mit dem Grundgesetz ohne Berücksichtigung des Artikels 143, mit in dem in Artikel 3 genannten Gebiet in Kraft gesetztem Bundesrecht sowie mit dem unmittelbar geltenden Recht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar ist und soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt wird. Recht der Deutschen Demokratischen Republik, das nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Bundesrecht ist und das nicht bundeseinheitlich geregelte Gegenstände betrifft, gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 bis zu einer Regelung durch den Bundesgesetzgeber als Landesrecht fort.
Wirksamwerden des Beitritts 3. Oktober 1990 in einer BRD ohne Hoheitsgebiet. Bereist damit ist der Einigungsvertrag offiziell nichtig.
Artikel 23 GG (vom 23. Mai 1949, letztmalig geändert am 21.12.1983, aufgehoben am 29.09.1990)[1] Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Folgen:
Die Konsequenzen der laufenden Rechtsprechung der BRD sind, dass deren Gesetze einen Status von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)verfügen.
Diese privaten BRD- Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.
Beweis - Bestimmtheitsgebot: Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).
„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit)
Es liegt damit offenkundig Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit vor. (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147) und gegen das Bestimmtheitsgebot (BVerwGE 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963; § 37 VwVerfG)
Grundlegend wichtig:
Das alliierte Besatzungsrecht – insbesondere die Entnazifizierungsvorschriften - bleibt von den Vorgängen im Grundgesetz unberührt und ist die offizielle, bis heute gesetzlich verankerte, juristische Grundlage zur Befreiung Deutschlands aus der faschistischen Gleichschaltungskolonie der BRD.
Beweis Artikel 139 Grundgesetz FÜR die BRD:
Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften aus *SHAEF – SMAD
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht bereits 1991 für nichtig erklärt und verabschiedet worden.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz- „….unvereinbar und nichtig.“
Nachzulesen im Bundesanzeiger, (direkter Link zum PDF-Dokument https://pravdatvcom.files.wordpress.com/2013/08/media.pdf
Ebenso ist durch die Vertragstäuschung 1990 die Aufhebung des Artikel 23 GG in der Fassung von 1949 sowie alle Gesetze nachfolgenden Gesetze die dagegen verstoßen (z. B. EU Gesetze und Verträge) nichtig.
Auch eine völkerrechtlich vorgeschriebene Volksabstimmung zum Beitritt der DDR zur BRD wurde nicht ohne Grund einfach unterschlagen. (Koloniestatus der entmachteten Deutschen)
Alle zu einfachen Firmen privatisierten BRD-Behörden auf dem Gebiet der DDR fehlt heute jegliche rechtsstaatliche Grundlage zum Handeln. Es wird ausschließlich nur nach eigenen AGBs („geltendes Recht“) agiert und die angestammte deutsche Bevölkerung getäuscht und ausgeplündert.
Weitere Ereignisse und Auswirkungen:
Das Bonner Militärgrundgesetz für die BRD wurde auf die ehemalige DDR- Mitteldeutschland ausgedehnt und in privatisierter AGB- Form weitergeführt.
Die Kolonie- „Verfassung“ (Staatsgrundgesetz) der DDR fällt weg.
Die Deutsche (Kolonie-) Staatsangehörigkeit von 1934 wird beibehalten. Deutschland bleibt weiter von der Nazikolonie des 3. Reiches von Adolf Hitler überlagert, welche die Bundesrepublik Deutschland bis heute weiterführt.
Es werden zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und den alliierten Hauptsiegermächten neue Kolonieverträge geschlossen.
Das betrifft den 2+4 Deutschlandvertrag mit den (geheimen) Zusatzvereinbarungen, die Nato- Verträge und die EU- Verträge.
Als einzige Besatzungsmacht zog Russland seine Besatzungstruppen vertragsgemäß aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschland ab.
Die westalliierten Siegermächte (insbesondere die USA) halten dagegen ihre Besatzungszonen/ Sektoren in Deutschland bis heute weiterhin militärisch besetzt.
Die Besatzung wird allerdings unter den NATO- Verträgen getarnt geführt und somit für die Öffentlichkeit verschleiert.
Das alliierte Besatzungsrecht und die alliierten Vorbehalte bleiben im Bonner Grundgesetz FÜR die nicht souveräne Bundesrepublik Deutschland bestehen und werden darüber hinaus auch im Rahmen der NATO vertraglich erneuert festgelegt.
Beweise: Artikel 120 Grundgesetz FÜR die BRD
Artikel 120 Grundgesetz FÜR die BRD: Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten
"(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. ..."
Artikel 139 Grundgesetz FÜR die BRD:
Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften aus *SHAEF – SMAD
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
Täuschung des Vertragspartners Russland bei den 2+4 Verhandlungen 1990:
Die BRD wendet weiter inhaltlich die Verordnung über die „Deutsche Staatsangehörigkeit“ vom 5. Februar 1934 im heutigen Staatsangehörigkeitsgesetz (STAG) unter Täuschung im Rechtsverkehr illegal in Deutschland an.
Die BRD führt damit das 3. Reich – Nazikolonie von Adolf Hitler listig, illegal staatsrechtlich entgegen den gültigen alliierten Entnazifizierungsbestimmungen aus SHAEF und SMAD hinterlistig nahtlos weiter und verhindert somit die Friedensverträge zur endgültigen Beendigung des 2. Welt-Krieges.
Dazu wird vorgreifend festgestellt:
Dadurch, dass die BRD sich selbst als Regierung und alle Bürger staatenlos gemacht hat, sind alle Verträge, inklusive 2+4 Deutschlandvertrag nachträglich rückwirkend gebrochen.
(siehe ab Punkt 13 *Der geheime Staatsreich*)
Beweis Haager Landkriegsordnung (HLKO) Artikel 24 „…Kriegslisten sind erlaubt.“
Beweise – gesetzliche Grundlagen: Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934,
Amtsblatt für Schleswig Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1,
Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945,
Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959,
Ausweisdokumente der BRD mit der nationalsozialistischen „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung *DEUTSCH* von 1990 bis zum heutigen Tag,
IGH - Urteil: BRD Rechtsnachfolger der 3. Reiches, Art. 127,133 und 139 des Grundgesetz für die BRD
Eine Volksabstimmung (Referendum) zum Beitritt der DDR zur BRD war auch daher 1990 in Deutschland von vornherein ausgeschlossen und wurde erfolgreich von den Faschisten vereitelt.
Der juristische Hintergrund: Entmachtetes deutsches Kolonie-Personal kann keine Referenden tätigen.
Zwingend notwendige Konsequenz: Der 2+4 Deutschlandvertrag ist durch Täuschung nichtig und sofort offiziell durch die zuständige Justiz aufzuheben.
13. Ab 1990 erfolgt in Folge die planmäßige Auflösung der UdSSR und des Warschauer Vertragsverbundes.
Weiter wurde ab 1990 wurde die Bundesrepublik Deutschland schrittweise komplett privatisiert.
Auch die Organe der BRD wurden zu private Firmen umorganisiert und damit auch der letzte Rest einer Recht- Staatlichkeit beseitigt.
Diese Firmen sind in internationalen Handels- Firmenregistern registriert.
Beweisquelle: z. B. www.upik.de, Mamba, Dun & Bradstreet, Hoppenstedt und weitere
Beweis: Artikel 127 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland:
Rechtsangleichung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet
*Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen.*
Beweis Artikel 133 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland:
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Beweise: auch die öffentlichen politischen Aussagen von Dr. Wolfgang Schäuble auf dem 21. Europäischen Bankenkongress vom 18. 11.2011 in Frankfurt am Main und 2014 von Gregor Gysi zur nicht vorhandenen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, die sog. Deutschen Staatsangehörigkeit = Kunstbegriff für die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ = Personal- Angehörigkeit der deutschen Schutzgebiete = KOLONIEEN!)
Durch die sog. *Bundesbereinigungsgesetze* wurden in den Jahren 2006 und 2007 alle staatlichen Gesetze aufgehoben und zu allgemeinen Firmen - Geschäftsbedingungen (AGB) umgewandelt. (AGB- Status nach See- und Handels- Vertragsrecht UCC)
Beweisquelle: http://www.buzer.de/gesetz/7965/
Durch den juristischen Trick der doppelten Aufhebung wurde der alliierte Vorbehalt (Besatzungsrecht) in Deutschland offiziell wieder eingeführt. (juristischer Trick)
– Beweis: Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG) vom 23.11.2007)
Geltung ab 30.11.2007 Artikel 4 Gesetz vom 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BRBG)
§ 1 Aufhebung von Besatzungsrecht § 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht § 3 Folgen der Aufhebung
§ 1 Aufhebung von Besatzungsrecht
(1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht), insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) (Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.
(2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103).
§ 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht
Es werden aufgehoben: 1. das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1), 2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2), 3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3) und 4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl. III 104-4).
§ 3 Folgen der Aufhebung
Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort.
Dazu zählen u. a. die Entnazifizierungsvorschriften aus alliierten SHAEF & SMAD, weil alle Deutschen und eingebürgerten Migranten bis zum heutigen Tag mit der *Deutschen Staatsangehörigkeit*/ *DEUTSCH* vom 5. 02. 1934 gegen ihren Willen juristisch nazifiziert sind – Beweis Artikel 139 GG für die BRD –
und die Übernahme der Kriegsfolgen und Besatzungskosten – Artikel 120 GG für die BRD
Das mangels Geltungsbereich aufgehobene Grundgesetz erhielt durch die vollständige Privatisierung der BRD einen AGB – Status.
Wie bereits ausgeführt wurde der Geltungsbereich des BRD- Grundgesetzes 1990 ersatzlos gelöscht und damit das Grundgesetz als höchste Rechtsnorm für die BRD als Staatsfragment in der Rechtsrealität nichtig.
Beweis: Artikel 23 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland: (Auszug- siehe weiter oben)
Die BRD und deren Verwaltungsfirmen- Kartell fungieren fortan nach dem internationalen See- und Handelsrecht (UCC) vergleichbar wie ein modernes (Sklaven-) Schiff.
Der gesamte Personal der BRD befindet sich im juristischen Sklavenstatus.
Die Anwendung des kolonialen Grundgesetzes wird auf die Kolonieorganisation NGO „Europäische Union“ ausgedehnt.
Durch die Nazifizierung der Deutschen bleibt das alliierte Besatzungsrecht zur Entnazifizierung ebenfalls in Deutschland weiterhin gültig.
Die in einer Art Wohlstandsdiktatur mit Demokratietarnung versklavte deutsche Bevölkerung wird ab 1990 immer schonungsloser ausgebeutet und in späterer Folge ethnisch vernichtet. (Bevölkerungsaustausch)
Kommentar der Bundeskanzlerin Angela Merkel 20 Jahre später anläßlich des Festaktes am 31. August 2000 im Kronprinzenpalais in Berlin: “Der Einigungsvertrag sollte uns ein gutes Beispiel sein für weitere Verträge, die auf der Welt zu schließen sind.” (Der Betrug gilt als Mustervorlage für künftiges Vorgehen bei Staatsverträgen)
Die Bundeskanzlerin würdigte den Einigungsvertrag als „etwas Wegweisendes, etwas Fundamentales“. „Es waren unendlich viele Probleme zu lösen“, sagte sie in ihrer Ansprache. Sie erinnerte an den unglaublichen Gewinn an Lebensqualität, den wir heute, 20 Jahre später, verzeichnen könnten.
„Die Lasten der Einheit waren in Wirklichkeit Lasten von 40 Jahren verfehlter sozialistischer Wirtschaftspolitik“, betonte Hans Dietrich Genscher. Schäuble resümierte: „Es ist uns manches richtig gut gelungen.“
Die BRD verwaltet bis heute treuhänderisch die 1990 annektierte DDR – Beweise
Bestätigung Landrat Demmin in Mecklenburg – auch die DDR führte auch die deutsche Staatsangehörigkeit von Adolf Hitler weiter
Die weiter gültige Weimarer Reichsverfassung (WRV 1919) wird ab 1949 in den deutschen
Teilkolonien Bundesrepublik Deutschland vom zwangsverordneten *Grundgesetz FÜR die
BRD* und in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) durch die *Verfassung der DDR* überlagert:
Die Befreiung Deutschlands aus der Nazi-Kolonie Adolf Hitlers wird bis heute aus wirtschaftlich politischen Gründen durch die Alliierten blockiert.
BRD verweigert UN- Resolution gegen Verherrlichung des Faschismus und Nazismus
Zentralrat der Juden in Deutschland K.d.ö.R.: - Nazi-Terminologie hat im Gesetz nichts zu suchen!
Beweisquelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article144626636/Nazi-Terminologie-hat-im-Gesetz-nichts-zu-suchen.html
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